Der Natur Zukunft schenken

Irgendwann verlieren sich unsere irdischen Spuren. Doch mit einem Legat an BirdLife Luzern können Sie mehr als vergängliche Spuren hinterlassen! © Christian Marti

Engagieren Sie sich über Ihre irdische Existenz hinaus für vielfältige Landschaften mit einer bunten Tier- und Pflanzenwelt. Wir beraten Sie gerne dazu.

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Erbschaft, Legat und Testament

Geniessen Sie das vielstimmige Vogelkonzert an einem Frühlingsmorgen? Wandern Sie gerne über Trockenwiesen? Freuen Sie sich über die Rückkehr und bewundern Sie ihre enormen Leistungen auf dem Zug? Gemeinsam mit uns können Sie diese und andere Wunder der Natur für kommende Generationen erhalten – mit einem Testament.

Eine Erbschaft für die Natur – weshalb?

Wir wollen die Wunder der Natur für unsere Kinder und Enkel erhalten. BirdLife Luzern engagiert sich für den Schutz von Tieren, Pflanzen und ihren Lebensräumen. Wir bieten in Kursen und auf Exkursionen einer breiten Bevölkerung die Möglichkeit, die Zusammenhänge natürlichen Lebens zu erleben und zu verstehen. Sie können uns dabei unterstützen – mit Ihrem letzten Willen, dem Testament. BirdLife Luzern in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen heisst, Ihr ökologisches Engagement über Ihre Lebenszeit fortsetzen.

Mit einem Testament schaffen Sie klare Verhältnisse. Sie bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, wem Sie wie viel von Ihrem Hab und Gut vermachen wollen. BirdLife Luzern ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert Ihres Vermächtnisses fliesst somit ohne Abzüge in den Natur- und Umweltschutz.

BirdLife Luzern im Testament – drei Möglichkeiten

(1) Erbeinsetzung

An erster Stelle stehen Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Eltern haben per Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses. Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt. Dafür können Sie BirdLife Luzern als Miterben begünstigen. Falls keine pflichtteilsgeschützten Erben da sind, können Sie BirdLife Luzern sogar als Alleinerben einsetzen.

(2) Legat

Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie BirdLife Luzern mit einer Bar- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird BirdLife Luzern nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf einen Mindestteil des Nachlasses.

Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität arbeitet BirdLife Luzern für den Schutz von Natur und Umwelt.

(3) Begünstigung durch Versicherungen

Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können BirdLife Luzern als begünstigte Organisation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

Ihr Kontakt:

Susanna Lohri
Geschäftsführerin BirdLife Luzern
Tel. 077 463 02 74
susanna.lohri@birdlife-luzern.ch

 

 

So helfen wir Ihnen

Wir beraten Sie bei Ihrer Nachlassplanung

Gerne überprüfen wir Ihr Testament mit einer Fachperson auf formelle Richtigkeit und inhaltliche Korrektheit. Ein Testament muss handschriftlich niedergeschrieben werden, mit Datum und Unterschrift. Für einen Erbvertrag braucht es eine notarielle Beurkundung. Wenden Sie sich dafür an Ihr Notariat.

Wir helfen Ihnen gerne, die bestmögliche Lösung für Ihre Anliegen und Wünsche zu finden. Bestellen Sie telefonisch unseren kostenlosen Ratgeber oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Bitte kontaktieren Sie uns, auch wenn Sie bereits entschieden haben, BirdLife Luzern zu berücksichtigen. Wir möchten Ihnen danken und Sie – falls einverstanden – zu Veranstaltungen von BirdLife Luzern einladen.

Wichtige Formulierungen

Mit diesen Formulierungen können Sie BirdLife Luzern begünstigen:

  • BirdLife Luzern als Miterben einsetzen: «Nach Ausrichtung aller Pflichtteile soll der restliche Nachlass wie folgt verteilt werden: 50 % an Robert Muller, 50 % an BirdLife Luzern.»
  • BirdLife Luzern als Alleinerben einsetzen: «Ich setze BirdLife Luzern als meinen Alleinerben meiner gesamten Hinterlassenschaft ein.» «Ich vermache mein gesamtes Vermögen BirdLife Luzern.»
  • BirdLife Luzern mit einem Legat berücksichtigen: «Aus meinem Nachlass sind folgende Vorabvermächtnisse auszurichten: BirdLife Luzern CHF 10’000.» «Meine Eigentumswohnung am Beispielweg in Musterwil vermache ich BirdLife Luzern.»
  • Testamentaktualisierung: Um Konflikte mit früheren Testamenten zu vermeiden (auch briefliche Versprechen fallen darunter), hat sich folgende Formulierung eingebürgert: «Meine bisherigen Verfügungen hebe ich auf.»

Weiterführende Informationen